Donnerstag, März 08, 2012

GEMA nach hause

Ist zwar schon etwas länger her, aber aufregen kann man sich immer noch. Wie vielleicht bekannt, wollte die GEMA Kindergärten zur Kasse bitten, wenn bestimmte Lieder gesungen werden (mal so eine Frage: Was ist eigentlich daraus geworden?). Nun las ich von einem werten Herren der VG Musikedition folgende Begründung:

Ich frage mich manchmal, ob Kindergärten auch vom örtlichen Handwerker verlangen, kostenlos zu arbeiten.


Dem werten Herren, dessen Namen ich nicht nennen werde, ist doch hoffentlich klar, daß es einen kleinen, aber feinen Unterschied zw. einem einem Handwerksjob und dem NACHSINGEN von Liedern. Oh, moment, werter Herr Musikeditionstrottel: Ich frage mich manchmal, ob ich auch einem Handwerker Geld geben muß, WENN ICH ETWAS SELBER REPARIERE. Weil ich es kann, weil ich mir bspw. löten selbst angeeignet habe. Nach ihrer Logik müßte ich einer Elektrikerinnung dafür, DASS ICH ETWAS MACHE (wenn auch sicherlich nicht so perfekt wie ein Mitglied besagter Innung) Geld zahlen. Denn es gibt einen klitzekleinen Unterschied zw. dem Original und der (übrigens von Kindern, d.h. deutlich unprofessionelleren) Kopie. Vielleicht kann die Person, falls sie es liest, mal darüber nachdenken. Und man soll mir hier nicht mit "geistigem Eigentum" kommen, wenn ich einen Chip an eine Platine löte und mich dabei an der Schaltung orientiere, nutze ich geistiges Eigentum von so einigen Leuten.

Mann, bin ich sauer. Der erste Mentalreflex, der sich einem aufzwingt ist ein "Verdammter Kapitalismus!". Dabei vergißt man aber gerne, daß die GEMA und die VG Medienedition eben KEINE Privatunternehmen sind, sondern hübsch hübsch in den Händen des Staates sind, was an ein ganz anderes Wirtschaftssystem erinnert.... Third way ftw!

9 Kommentare:

Cassandra hat gesagt…

Wenn ich eine CD kaufe und dann mitsinge... muss ich dann auch zahlen und wenn ja, wie viel?

Vincentius Lerinensis hat gesagt…

Sorry, aber manchmal ist etwas mehr Ruhe vor dem Posten durchaus angebracht. Zunächst einmal: Woraus schließt Du, daß die Verwertungsgesellschaften in Hand des Staates seien? Meines Wissens, das eine kurze Google-Suche und Wikipedia-Lektüre jedenfalls nicht in Frage gestellt hat, handelt es sich um Vereine nach § 22 BGB, in denen sich die Urheber und Rechteverwerter zum Zwecke der Zweitverwertungsrechtewahrnehmung zusammengeschlossen haben. Niemand ist gezwungen, der GEMA, der VG Wort usw. usf. beizutreten.

Und b): Es geht überhaupt nicht ums singen, sondern um das widerrechtliche Kopieren von Noten.

Und nein, ich werde weder von der GEMA noch der VG Musikedition noch irgendeiner anderen Zweitverwertungsgesellschaft für diesen Kommentar bezahlt und ich halte das Urheberrecht dringend für überarbeitungsbedürftig, da es in der Praxis entgegen seines Zweckes und Titels nicht die Urheber, sondern einseitig die Rechteverwerter (Plattenfirmen, Verlage...) begünstigt. (Mußt Du Deine Diss eigentlich drucken lassen? Wenn ja, wirst Du merken, was ich meine...) Nach geltender Rechtslage ist die GEMA resp. VG Musikedition hier aber eindeutig im Recht.

FingO hat gesagt…

Also, die VG Musikedition untersteht unter anderem der Kontrolle des Bundeskartellamtes. Das hätte man über eine kurze Google-Suche durchaus herausbekommen können (ohne auf Occupy-Seiten zu gelangen!)

Zweitens, der Klassiker "Niemand ist gezwungen, der GEMA etc beizutreten". Das stimmt, nur ist es wirklich ungemein interessant, daß die GEMA auch dafür einen Nachweis haben will. Ich kann mich noch an die Krämpfe von Leuten erinnern, die im Dancehall bereich damals Mix- und Clashtapes verkauft haben. Das war damals - egal ob die Künstler GEMA-Mitglieder waren oder nicht - sehr am Rande der Legalität in unseren deutschen Landen . Das ist jedoch ien Paradoxon, da die Dancehallkultur weltweit eben gerade von besagten Tapes gelebt oder sich zumindest damit identifiziert hat.

zu b.) gut, point taken. Was die Frechheit nicht geringer macht.

c.) Daß für die Rechte von Künstlern eingetreten werden darf, ist vollkommen ok, ich sehe es halt nur wie Du, daß es etwas sehr einseitig ist. Und vielleicht unterscheidet sich hier unsere Meinung, aber ich sehe den Urheber nicht verletzt, wenn eine Horde Gören ein Lied von mir singt.

Was das drucken der Doktorarbeit betrifft: Ich muß zehn Exemplare abgeben, jedoch muß ich diese nicht in einem externen Verlag veröffentlichen.

FingO hat gesagt…

P.S.: Bei der GEMA selbst stimme ich Dir zu, sie ist nicht dem Staat untergeordnet.

FingO hat gesagt…

Noch eine weitere Frage: Wenn es nur um das Kopieren von Noten geht, ist es dann in Ordnung, wenn der Kindergartenerzieher Kindern das Lied ohne verteilung der Noten beibringt? D.h. auf der Klampfe E-Dur und G-Moll schrammelt, dazu singt und den Kindern das beibringt?

Darauf lief bei uns im Kindergarten eigentlich immer das Liederlernen hinaus. Uns wurden keine Kopien der Noten gegeben, denn wir waren noch nicht wirklich lesefest und Notenlesen war schon gar nicht drin.

Cassandra hat gesagt…

"Darauf lief bei uns im Kindergarten eigentlich immer das Liederlernen hinaus. Uns wurden keine Kopien der Noten gegeben, denn wir waren noch nicht wirklich lesefest und Notenlesen war schon gar nicht drin"

Da geht es wahrscheinlich eher um Liederzettel für Eltern beim Nikolausnachmittag etc.
Die Kinder bekommen in der Regel keine Noten, da sind Kopien aus Malbüchern relevanter.
Die Eltern aber scheinen nieee ein Kinderlied gelernt zu ahben und brauchen deswegen Liederzettel.
Das betrifft im Prinzip auch jede Kirchengemeide, die Liederzettel für den Gottesdienst auslegt.

Vincentius Lerinensis hat gesagt…

Vorweg: Eigentlich google ich gar nicht, sondern startpage. Vielleicht ergibt das andere Ergebnisse. Aber, nach wie vor kann ich nicht nachvollziehen, in welcher Weise die VG Musikediton dem Kartellamt gehört:

Das Deutsche Patent- und Markenamt erteilt im Einvernehmen mit dem Bundeskartellamt die Genehmigung, als Verwertungsgesellschaft tätig zu werden, und prüft laufend, ob die Voraussetzungen der Erteilung noch vorliegen. Deine Formulierung klang so, als ob Du behaupten würdest, der Staat habe die Verwertungsgesellschaften in Eigentum oder Besitz oder übe zumindest wirtschaftliche Kontrolle über sie aus. Das kann ich nicht finden.

Singen im nichtöffentlichen Raum ist niemals problematisch, kopieren hingegen schon. Für den Privatanwender ist das deswegen legal, weil er beim Kauf des Kopiergerätes bereits eine Urheberrechtsabgabe gezahlt hat (die wird nur nicht einzeln ausgewiesen, sondern versteckt sich im Gesamtpreis). Im kirchlichen Raum (Gottesdienste) ist das auch kein Problem (außer bei den Freikirchen), da existieren eben solche Rahmenverträge mit EKD und VDD, wie sie die VG Musikedition via GEMA auch den Kindergärten vorgeschlagen hat.

Das Singen selbst wird erst ein Problem, wenn der Kindergarten öffentlich singt und zudem selbst als Veranstalter auftritt. Soweit ich das kenne, sind die Veranstaltungen des Kindergartens entweder nicht öffentlich (etwa Sommerfest etc.) oder der Kindergarten ist nicht selbst der Veranstalter (Weihnachtsmarkt etc.).

Die Dancehalltapes sind eine ganz andere Baustelle. Zum einen wird hier verkauft (etwa im Unterschied zum meist kostenlosen Tapetrading, wie ich es aus dem Metal kenne --> Privatkopie), zum anderen hat das nichts mit Zweit-, sondern mit Erstverwertungsrechten zu tun. Illegal ist das nur, wenn die Urheber dieser Verbreitung nicht zugestimmt haben (etwa weil sie gar nicht konnten, da sie die Rechte schon exklusiv an Plattenfirmen abgetreten haben).

Ansonsten haben wir, glaube ich, kaum eine andere Meinung zu dem, was sich die Verwertungsgesellschaften herausnehmen. Der Unterschied ist, wenn ich das richtig sehe, nur: Wer ist dafür verantwortlich? Die Verwertungsgesellschaften, die ihre Rechte wahrnehmen, oder die Politik, die die Gesetze so gestaltet hat, daß die Verwertungsgesellschaften überhaupt diese Rechte haben. Letzteres ist doch genau der Grund, warum die Piratenpartei existiert. Du kannst nur über die Politik etwas ändern. Und dort sind sogar Fachpolitiker der Meinung, Jungwissenschaftler könnten mit der Vermarktung ihrer Werke Geld verdienen, obwohl man in der Realität sämtliche Verwertungsrechte abgeben und zusätzlich noch eine fünfstellige Summe hinlegen muß, damit ein (angesehener) Verlag das Ding überhaupt druckt. Obwohl ich das wußte, war ich dann von der Realität trotzdem noch schockiert: Faktisch bezahle ich dem Verlag sowohl den Druck als auch einen Großteil der Werbung, und das Buch ist im Laden immer noch teurer als bei einem on demand-Verlag, der das Buch für zwei bis maximal dreistellige Summen verlegt (der Druck selbst wird durch den Verkaufspreis finanziert!). Das ist eigentlich ein geniales Geschäftsmodell, dieses "klassische" Verlagswesen in der Wissenschaft: Du kriegst als Verlag Geld und Ware, der Verfasser, auf dessen Kosten Du Dich bereicherst: nichts. Zwar habe ich meine Zweifel, ob das mit § 32 UrhG vereinbar ist, aber wo kein Kläger, da kein Richter...

Cassandra hat gesagt…

Die Kosten zur Veröffentlichung einer Dissertation können echt heftig sein. Bei uns ging es noch, selber haben wir " nur" eine Summe im oberen dreistelligen Bereich gezahlt, für den "Rest" fanden sich Förderer.

Man kann als Autor auch drauf verzichten, sich von der VG Wort vertreten zu lassen. Das Werk frei kopieren darf man deswegen noch lange nicht.

Die VG Wort zahlt Tantiemen an ihre Mitglieder. Wer dort nicht Mitglied ist, verzichtet drauf, diese zu bekommen, sie verbleiben bei der VG Wort.

CM hat gesagt…

Bei Kopiergeräten gibt es eine Urheberrechtsabgabe, die meines Wissens an die VG Wort fließt. Natürlich kann man nicht nur Texte, sondern auch Noten kopieren. Vielleicht wäre es sinnvoller, wenn die GEMA mit der VG Wort mal verhandelt, daß sie davon auch etwas bekommt. Dann könnte man Kindergärten mit so etwas in Ruhe lassen.

Im übrigen reagiert man auf solche Geschichten bei der GEMA auch einfach besonders empfindlich, weil sie GEMA es nun seit Jahren nicht hinbekommt, sich mit youtube und Co. zu einigen- im Gegensatz zu den Verwertungsgesellschaften anderer Länder. Man gewinnt da leider doch den Eindruck, daß da jemand den Hals nicht voll genug bekommen kann- und sich dann eben noch bei Kindergärten bedienen will, obwohl der logischere Schritt eigentlich eine Beteiligung an der Urheberrechtsabgabe wäre.