Mittwoch, August 01, 2012

Blasphemieparagraph

Nach Mosebach und Spämann spricht sich nun Erzbischof Ludwig Schick für ein Blasphemieverbot aus. Dabei scheint es allen dreien um ein generelles Gesetz betreffs Gotteslästerung, d.h. ein Gesetz zum Schutz vor der Beleidigung religiöser Gefühle zu gehen.

Hm.

An sich klingt es ja erstmal prima. Und ich stimme gewissen ziemlich chemisch aussehenden Damen nicht zu, daß es ein Recht auf Gotteslästerung geben würde. Selbst wenn es sich nur um Gefühle handelt, hat man hier dasselbe Recht wie darauf, ein dummes Arschloch zu sein. Dafür kommt man nicht in den Knast, aber auch sonst ist es nicht toll.

Was mich jedoch eher stört ist diese interreligiöse Betonung. Ich mein, aus christlicher Überzeugung ist der Islam falsch und hat das Judentum, mal krass ausgedrückt, den Messias verpasst. Aus islamischer Sicht weigern wir Christen und die Juden sich, den Propheten Allahs und seine unverfälschte Offenbarung im Koram für wahr anzusehen. Und aus jüdischer Sicht verehren speziell wir Christen einen falschen Messias, haben eine krude Vorstellung von einem monotheistischen Gott und maßen uns darüber hinaus noch an, unsere Legitimation unter anderem aus der Thora zu ziehen. Können wir wirklich ein Subset an Meinungen, so wichtig und heilig diese auch den einzelnen sind, unter Strafe stellen? Vor allem dann, wenn wir andererseits darum kämpfen (wie oft betont), daß man doch das Recht haben müsse, betreffs Lebensschutz und Homosexualität eine andere Meinung als der Mainstream vertreten zu können? Ick weeß nich... Denn, so könnten FeministInnen, Gender*trans-Leute etc. sagen (korrektur, das tun sie!), wir würden mit unserem Marsch für das Leben, mit unserem Gebet für Homosexuelle, mit Fagottspielen am CSD (ok, der war platt) etc. die sexuelle Identität der betroffenen Personen verletzen.

Dazu kommen, wenn man darüber nachdenkt, doch interessante Konstrukte zustande: Könnte nicht ein etwas sehr militanter Jude gegen die Kirche wegen Verunglimpfung Heiliger Schriften klagen? Könnten nicht wir Christen gegen Moslems wegen Verunglimpfung des Namens Jesu klagen?

So wie es für mich ausschaut, gibt es zwei Lösungen: Eine, die meiner Meinung nach die beste aber nicht realisierbar ist und eine liberale. Zuerst zur liberalen: Für den Preis, daß ich Abtreibung weiterhin Mord nennen darf, daß ich weiterhin "gleichgeschlechtliche Ehe" ein Oxymoron finde, kann man gerne "Gott ist tot" rufen und umgedrehte Kreuze tragen. Sicher: Kirchen schänden geht nicht, aber da müßte man doch schon über Sachbeschädigung was tun können, oder?
Sicherlich gibt es hier viele Probleme: Was darf der Lehrer in der Schule sagen? Ist er, wie z.Zt. die Regelung ist, im Recht, gegen Gott und die Kirche zu lästern, aber im Unrecht, wenn er von Kindstötung spricht? Ich denke, wenn man die liberale Lösung verfolgt, sollte man hier eine eigene Lösung finden.

Die Zweite Lösung ist intolerant, überhaupt nicht dem Zeitgeist angepaßt und in diesem Staat, in dieser Gesellschaft nicht realisierbar. Was wir Katholiken glauben ist die Wahrheit. Dementsprechend wäre (ha! jetzt werde ich gemein) Abtreibung Mord, es gibt keine Gleichgeschlechtliche Ehe (was mit eingetragenen Lebenspartnerschaften ist, ist ein anderes Thema) und gegen die Artikel des Credos darf nicht gelästert werden. Warum? Nicht, weil jemand sich beleidigt fühlen könnte, sondern weil Abtreibung Mord ist, weil Blasphemie nicht so gut fürs Afterlife sein soll etc. Das wäre natürlich das Beste, Wahrste letztlich. Aber ich denke, daß die Realität, in der wir leben, eher die liberale Lösung zuläßt. Und letztlich auch mit dem freien Willen des Menschen etwas verwebbarer ist.

Soweit meine 2cent.

11 Kommentare:

Morgenländer hat gesagt…

Lieber Phil,

am Wochenende habe ich Martin Bubers "Ich und Du" wiedergelesen und dort ein Zitat gefunden, das Hinweise darauf gibt, weshalb Blasphemie (und zwar durchaus inter-religiös aufgefasst) geahndet werden sollte:

"Alle Gottesnamen bleiben geheiligt: weil in ihnen nicht bloß von Gott, sondern auch zu ihm geredet worden ist.

Was wiegt alle Irr-Rede über Gottes Wesen und Werke (wiewohl es keine andere gegeben hat und geben kann) gegen die Eine Wahrheit, dass alle Menschen, die Gott angesprochen haben, ihn selbst meinten?

Denn wer das Wort Gott spricht und wirklich Du im Sinn hat, spricht, in welchem Wahn er auch immer befangen sei, das wahre Du seines Lebens an, das von keinem anderen eingeschränkt zu werden vermag und zu dem er in einer Beziehung steht, die alle anderen einschließt." (Ich und Du, 1923)

Wer das, was einem anderen Menschen heilig ist, beleidigt (und eine Beleidigung ist ja etwas anderes als eine Meinungsäußerung), tritt den anderen symbolisch mit Füßen, und das sollte nicht hingenommen werden.

Herzliche Grüße
Morgenländer

Anonym hat gesagt…

Ja, guter Einwand.

(Nur den letzten Schlenker mit dem freien Willen verstehe ich nicht.)

FingO hat gesagt…

@morgenländer: "Wer das, was einem anderen Menschen heilig ist, beleidigt (und eine Beleidigung ist ja etwas anderes als eine Meinungsäußerung), tritt den anderen symbolisch mit Füßen, und das sollte nicht hingenommen werden."
Das stimmt.
Nur was ist konkret anderen Menschen heilig? Blöd gefragt, ich formuliere um: Aus christlichen Selbstverständnis muß das Urteil über den Koran eindeutig ausfallen. Würden wir hier nicht lügen, wenn man den Koran als was heiliges schützen wollen würde?
Anderes Thema wäre hier eben die Homosexualität: Sicherlich ist diese nicht jedem CSD-Besucher heilig, aber er wird sich persönlich stark getroffen sehen, wenn man sagt, daß Homosexualität Sünde ist. Letztlich argumentieren diese Kreise ja so, daß die Ablehnung der Homosexualität gleichbedeutend mit Homophobie wäre. Ich muß gestehen, daß ich, bis auf die präsentierten Ansätze (entweder christozentrisch oder liberal) hier keine gemeinsame Lösung gefunden habe...

Eine andere Frage sind plumpe Stammtischäußerungen, aber die verbieten sich auch bei profanen Dingen. Man könnte nun sicherlich überlegen, daß man Gesetze gegen Stammtischniveau-Verunglimpfungen schreibt, daß man weder von Kinderficker-Sekte noch von Hinterladern sprechen darf. Aber wären dann nicht unsere Gerichte hoffnungslos überlaufen?

Verstehen Sie das nicht als Kritik, das sind wirklich nur Fragen.

@ultramontanus: Was ich dort meinte war, daß der Freie Wille des Menschen eben auch von der Wahrheit wegführen kann. Es ist aber trotzdem ein freier Wille. - Wobei ich nun beim Nachdenken einsehe, daß dieser Satz keinen Sinn macht. Wenn Gott wahrhaftig ist, wenn die Hölle real ist, kann man aus Nächstenliebe eigentlich nicht einfach zu "Gott ist tot" sagen "ok, ist Deine Meinung". Darüber muß ich nochmal etwas meditieren.

Marcus, der mit dem C hat gesagt…

Ich denke, daß letzte was Spaemann(laut Wiki schreibt er sich mit ae), Mosebach, Erzbischof Schick und Co. wollen ist ein Blasphemie-Gesetz nach pakistanischem Vorbild der dort zur Vertuschung von Mord, Vergewaltigung, Grundstücksraub etc herhält, weil jede Untat mit einem nicht zu belegenden "Er/Sie hat den Prophet beleidigt" 'gerechtfertigt' wird. Das Gesetz ist quasi eine Totschlag-Gummi-Paragraph.

Die derzeitige deutsche Lösung, das ohne Not von SPD und FDP geänderte Gesetz, daß eine "Störung des öffentlichen Friedens" als qualifizierendes Merkmal der Strafbarkeit vorschreibt, ist genauso ein Gummi-Paragraph, ich sag dazu nur ein Stichwort: "Kinderfickerbande"

Die Änderung verwundert mich nicht, denn nimmt man die Alibi-Christen mal beiseite aus den Parteien und schaut sich die dahinterliegende Ideologie an, so sind beide Parteien kirchenfeindlich im Programm. Die einen weil Religion "Opium des/für das Volk" ist die anderen weil Du "keine Religion neben Dir selbst haben sollst".

In diesem Streit muß man meines Erachtens zwei Dinge definieren:
- Was ist eine statthafte Religion im Sinne des deutschen Grundgesetzes?
- Was ist an Affront gegenüber diesen Religionen erlaubt ohne daß die Würde der Gläubigen darunter leidet?

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. (aus Art. 3 GG)

Es wird im Blasphemiestreit leider viel zu oft übersehen, daß der Schutz der Religion ebenfalls Verfassungsrang hat. Die Aufsplittung: "Ich habe Dich als Angehörigen einer Kinderfickersekte bezeichnet, nicht als Kinderficker, damit ist es nicht beleidigend" ist für mich reine Rabulistik und nicht stichhaltig. Es ist für einen objektiven Dritten als Rechtskonstrukt die Beleidigungsabsicht erkennbar, damit hat so etwas strafbar zu sein! Wenn nicht durch einen eigenen Blasphemie-Paragraphen dann durch den 'normalen' Beleidigungsparagraphen.

Marcus, der mit dem C hat gesagt…

Fortsetzung:

Ebenso sollten sakrale Räume und deren näheres Umfeld tabu sein für sogenannte Demonstrationen gegen diese Religion, als Beispiel: Man hat in einer Kirche keine Kondome zu werfen, weil man sich über die Morallehre der Kirche ärgert. Dazu kann man sich eine Stadthalle mieten und stundenlange Vorträge halten warum man das Blödsinn findet oder wenn man demonstrieren will, kann man das auf einer geeignet großen Fläche tun, Demonstrationsfreiheit bedeutet in meinen Augen nicht, daß ich das Recht habe, dies direkt unter den Augen meines sachlichen Gegners zu tun. Beispiel hierzu aus Nordirland: Battle of Boyne Day, wenn die Oranjebruderschaften am Jahrestag der Schlacht durch katholische Stadtviertel paradieren müssen, weil eine alternative Strecke nicht den gewünschten beleidigenden Effekt erzielt.

Ebenso war es bei Niederschrift des Grundgesetzes klar, daß die Freiheit zur Ausübung der Religion auch öffentliche, ungestörte Bekenntnisse einschließt. Aus dem Recht das verkürzt "Religionsfreiheit" genannt wird, ist inhaltlich durch verfassungwidrige Rechtsprechung und Gesetzesbeschlüsse ein Recht auf Freiheit von Religion geworden. Interessanterweise betrifft diese Einschränkung meistens nur die christliche Religion. Während man zum Beispiel ungeachtet der christlichen Werte-Tradition unseres Landes und der Tradition der Justiz in ihren Wurzeln in der katholischen Kirche im Düsseldorfer Amtsgericht die Kreuze als unerwünscht abhängt, aber gleichzeitig Waschräume für Fußwaschungen einbaut, damit Anhänger des Islam am Freitag dort ihren religiösen Pflichten nachkommen können. Oder ein atheistischer Vater einen städtischen Kindergarten verklagt, weil dort ein überkonfessionelles Gebet vor dem Essen gesprochen wurde, sein Kind aber bis zum Alter von 14 Jahren, wo es selbst über Religionszugehörigkeit entscheiden kann, nichts von Religion erfahren sollte, weil dies eine gefährliche Indoktrinierung sei.

Blasphemie und Kunst! Hier ist auch die Einseitigkeit offensichtlich, mit der man künstlerische "Kritik" übt. Christliche Symbole darf man in der Sch***e wälzen, weil die einem danach nicht an die Gurgel gehen, wenn jemand von denen protestiert, dann kann man sie noch zusätzlich als rückständige Spinner, die nichts von Kunst und deren Freiheit verstehen, beleidigen. Aber da, wo man selbst sich einer Gefahr aussetzt, daß einem ein Haar gekrümmt wird... da klatscht man nur denen Beifall, die es trotzdem getan haben, aber man selbst hält sich vornehm zurück als "Künstler". Eine Maxime der Kunst, daß sie auch dem Ideal der Schönheit zu dienen habe, hat man ja meines Erachtens vor Jahrzehnten vergessen.

Sorry for the lengthy rant, aber das mußte zu dem Thema mal raus :-)

Morgenländer hat gesagt…

Lieber Phil,

natürlich ist der Koran auch für mich keine heilige Schrift und Mohammed kein Prophet, aber ich weiß, dass es für Muslime anders ist, und darum geht es ja zunächst.

Die Wahrheit zu bezeugen und den Irrtum zurückzuweisen, ist das eine; den anderen als Dummkopf/Heuchler/Lügner zu beschimpfen das andere.

Ähnlich sehe ich das bezogen auf Homosexualität (obwohl ich persönlich keinen Homosexuellen kenne, dem sie buchstäblich 'heilig' wäre):

Wenn ich sie als sündhaft bezeichne, beschimpfe ich ja noch nicht den Homosexuellen; etwas anderes wäre es, wenn ich ihn verächtlich mache.

Diesen Unterschid gibt's ja auch bei profanen Beleidigungen: Einen Bundesminister als grottenschlechten Sachwalter deutscher Interessen zu bezeichnen, ist eine erlaubte Meinungsäußerung; ihn als 'Landesverräter' zu beschimpfen, wäre mit Sicherheit strafbar.

Ich meine einfach, dass Grenzen gesetzt werden müssen; wie scharf man ihre Übertretung dann ahndet, ist eine andere Frage.

Viele Grüße
Morgenländer

FingO hat gesagt…

@Marcus:

Das kotzt mich doch auch alles an. Mir brauchst Du das nicht zu erzählen, wie widerlich es ist, für eine Aussage wie "Homosexualität ist Sünde" Ärger zu bekommen, für "Kinderfickersekte" jedoch nicht.

Ich schreib dazu gleich was, erstmal kurz zu

@Morgenländer:

Ich stimme bei allem gesagten zu. Anscheinend hab ich oben bei der liberalen Lösung etwas zu radikal geschrieben. Was ich jedoch meine ist folgendes: Einfach einen Sonderweg für Religionen zu schaffen wird uns nicht helfen. Die Kampfatheisten werden das als Bestätigung empfinden und (sogar etwas zu Recht) behaupten, daß Religionen bevorzugt werden. Nun könnte man sagen "tja, Euch ist ja auch nichts heilig", und, wie Du, anmerken, daß Homosexuelle ihre Sexualität nicht als Heilig ansehen (i beg to differ, wenn ich mir so manchen pseudoreligiösen Emtwurf der Homo-Apologie ansehe...), aber auch ihnen sind bestimmte Dinge wichtig. Der Atheist wird nicht einsehen, daß man den Erzengel Michael weniger beleidigen darf als seine eigene Mutter, um es überspitzt zu sagen.

Vielleicht ist die Lösung folgende: Beleidigung ist keine Meinung. Beleidigung verletzt einen Menschen. Ob nun dieser Mensch an Jesus glaubt und durch eine beleidigende Darstellung Christi verletzt ist, ob ein Mensch mit Behinderungen einen makaberen Witz über Hadamar irgendwie doch persönlich nimmt oder ob eine Frau mit Bulimie einfach nicht als fette Plunze bezeichnet werden will - das alles ist verletzend. Es ist ein Ungeist der heutigen Zeit, vom Opfer des Humors zu erwarten, daß es alles hinnehmen müsse. Oh ja, ich bin so ein strenges Arschloch, daß ich Beleidigung wieder, dank §185 und §192 StGB wieder stärker unter Strafe stellen würde.

Und hier sieht man einen Unterschied zwischen dem, was gemeinhin unter Blasphemie läuft und Lebensschutz-Demos und kritischen Äußerungen betreffs gleichgeschlechtlicher Ehe: Während erstere beleidigen, sind die beiden zuletzt genannten Dinge kritische Äußerungen. Die darf man natürlich auch bzgl. Religion von sich geben.

FingO hat gesagt…

(letzte zwei Absätze gehen auch an Marcus)

Marcus, der mit dem C hat gesagt…

Lieber Phil, mein Rant war nicht gegen Dich gerichtet, sondern sollte meinen Frust über dieses Thema ausdrücken und daran, daß die von Dir aufgeführten Lösungsansätze, die in meinen Augen die Extreme jeweils darstellen, als mehr oder minder einzige Lösungsansätze präsentiert bekommt. Also entweder übergriffiger Überwachungsstaat und Gesinnungsdiktatur oder Dulden, damit man noch glauben darf.

Mit Deinem Ansatz hier im Kommentarbereich hat man einen greifbareren Schutz der Religion vor Verunglimpfung. Ich frage mich, warum man nicht die alte Fassung des Blasphemie-Paragraphen wieder herstellen kann, denn es schien ja vorher zu funktionieren, denn ich habe nichts von religiös motivierten Unruhen gehört aus meinem Geschichtsunterricht. Wenn er nicht verständlicherweise im Blogger-Urlaub wäre, könnte uns vielleicht Johannes vom "katholischen Thermometer" mehr dazu sagen. Unter Umständen sollten wir daher eine Diskussion vertagen und später nochmal ansetzen?

Herzliche Grüße
Marcus

FingO hat gesagt…

Lieber Marcus, das hab ich auch nicht so verstanden. Mir ist beim Probelesen meiner Antwort an Dich eh aufgefallen, daß ich etwas pampig klang. Entschuldigung dafür :)

Ansonsten stimme ich Dir zu; die Meinung von Johannes vom Thermometer wäre hier wirklich grandios.

Cassandra hat gesagt…

Ich denke, es gibt einen Unterschied zwischen eine andere Meinung haben und Beleidigung.

Wenn jemand "ich sehe das anders als du" bereits als Beleidigung auffasst, ist man leider auf einer Ebene, in der ein Gespräch nicht mehr möglich ist.

"Du wirst in der Hölle brennen" ist erstmal noch keine Beleidigung, sondern eine Drohung. Und solange sich der Drohende nicht dranmacht, das schon mal prämortal wahrzumachen, sollte das auch straffrei bleiben. Denn wer seinen Glauben für wahr hält, auch die Glaubensinhalte, die nicht zum "das muss jeder selber wissen, pieppieppiep, wir haben uns alle lieb"- Wohlfühlsatz passen, der mag das als Warnung meinen, mit etwas aufzuhören, das schmerzhaft enden wird.

Das gezielte Beleidigen ist etwas anderes. Wenn ich weiss, dass der andere verletzt wird, dann habe ich das zu unterlassen. Der Staat muss das halbwegs friedliche Nebeneinander sichern. dazu gehört, dass man sich gegenseitig wenn man sich schon nicht ausstehen kann, dann doch zumindest ignoriert.