Dienstag, Januar 22, 2013

Es geht um die Wurst!

Liebe Lesende, ihr verhaltet euch ähnlich still wie ich ;) Aber falls ihr das lest, würde ich Euch gerne um ein wenig Gebet bitten.

Am 30.1.2013 wird per Bundesverwaltungsgericht letztlich entschieden, ob eine Elterninitiative eine monoedukative Jungenschule in Potsdam gründen darf. Da diese Schule "Opus Dei-nah" ist, ist das natürlich aus der Sicht gewisser Leute eine Frechheit; man kann auch sagen, daß gewisse Organe des Landes Brandenburg auf Steuergelder dagegen klagen.

Vor den Instanzen unterhalb des BVG wurde zugunsten der Jungenschule entschieden, nun wäre das eine letzte juristische Hürde. Falls hier gegen die Jungenschule entschieden wird, müßte diese Initiative sämtliche Gerichtskosten tragen (von der ersten Instanz an), was das Ende dieser Idee bedeuten würde. Da dieser Prozess von Freunden und Gegnern der Monoedukativen Schulen im ganzen EU Raum beobachtet wird, geht es bei diesem Prozeß anscheinend sogar um deutlich mehr als diese Schule.

Ich selbst bin koedukativ "beschult" worden und mir geht es, genau so wie den Initiatoren der Schule, nicht darum, zu behaupten, Koedukation wäre des Teufels. Es sollte doch aber in einem angeblich pluralistischen Land die Möglichkeit geben, ein Kind auf eine monoedukative Schule zu schicken, falls Eltern dies wünschen. Dementsprechend bete ich für ein "Ja" bezüglich der Jungenschule und lade den werten Leser ein, es mir gleich zu tun.

4 Kommentare:

Der Herr Alipius hat gesagt…

Okay! Ich bin dabei!

Cassandra hat gesagt…

Oh ja, das ewige Thema der Schulvielfalt.

Bin dabei, aus Grundsatz, weil Menschen unterschiedlich sind und unterschiedliche Kinder unterschiedliche Schulen brauchen. Nicht alles ist für alle gut.

Johannes hat gesagt…

Das Ergebnis dürfte sonnenklar sein:Natürlich ist Koedukation kein Verfassungsprinzip sondern einfach nur Mist. Das wirkliche Problem ist, daß die Schulinitiative in all den Jahren des Prozesses keinen Schritt vorangekommen ist, und daß eine ganze Schülergeneration nun in koedukativen Staatsschulen "beschult" wird und - horribile dictu - staatlichen Religionsunterricht erhält.

Unknown hat gesagt…

Sehr geehrter Johannes,
"...dass die Jungenschule keinen Schritt vorangekommen ist..." stimmt nicht. Wir hätten nicht im Traum gedacht, dass wir vom Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht Recht bekommen, wobei darauf hinzuweisen ist, dass die Richter des Oberverwaltungsgerichts entgegen den Aussagen beider Parteien, die Revision sollte wegen grundsätzlichen Bedeutung zugelassen werden, diese nicht zugelassen hat. Nur über die Revisionsbeschwerde des Landes Brandenburg sind wir nun vor dem BVerwG gelandet.

Schon nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts haben sich zu unserer Verblüffung die Medien eingeschaltet. Jetzt geht es nicht mehr allein um unsere Jungenschule, sondern um das Angebot der Monoedukation als Ganzes.

Bitte betet für uns, dass wir auch vom BVerwG Recht kriegen - eben nicht nur unseretwegen (wobei wir - für den Fall, dass wir verlieren - nicht wissen, wie wir die Prozesskosten für alle drei Prozesse zusammenkratzen sollen).